Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund eines neuen Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) seit dem 11. April 2017 mehr Menschen in den Genuss von Krankenkassenzuschüssen kommen. Dies betrifft Brillenträger, die mehr als sechs Dioptrien benötigen oder eine höhere Hornhautkrümmung als 4 Dioptrien haben. Unverändert bleibt, dass minderjährige Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Sehhilfenversorgung, geltend für die Gläser, haben. Fragen Sie hierzu immer gern: Ihr Team von Augenoptik Klöter!